Wie Versicherungsmakler Haftungsrisiken in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vermeiden können und was bei der Antragstellung zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.
Cash.Online: Wie bewerten Sie das Haftungsrisiko für Versicherungsmakler in der BU-Beratung?
Jöhnke: In der BU-Beratung bestehen für den Makler große Haftungsrisiken. Zum einen können diese darin bestehen, dass dem Versicherungsnehmer möglicherweise ein falsches Produkt vermittelt wird. Die Frage ist immer: Was für ein Produkt passt überhaupt zum Versicherungsnehmer? Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Versicherungsbereiche.
Ein Risiko kann auch darin bestehen, dass möglicherweise die BU nicht bis zum Renteneintritt versichert wird. Problematisch ist dabei, dass der Versicherungsnehmer möglicherweise seine Altersvorsorge für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit nicht weiter ansparen kann, da er berufsunfähig ist, jedoch keinen Versicherungsschutz und somit auch kein Kapital hat. Demgemäß würde auch eine Vorsorgelücke im Alter bestehen beziehungsweise das Rentenkapital deutlich gesenkt werden.
Wie ist dem Problem beizukommen?
Eine „Stellschraube“ für den Makler wäre es zu ermitteln, wieviel Nettoeinkommen des Versicherungsnehmer abgedeckt werden kann. Dies ist zum einen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Zum anderen wird dies im Durchschnitt bei circa 80 Prozent des Nettoeinkommens liegen. Demgemäß sollten auch die Höchstwerte bei jedem Versicherer ermittelt werden und möglichst dementsprechend versichert werden.
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Des Weiteren ist zu prüfen, ob es dem Versicherungsnehmer auf besondere Bedingungen innerhalb der BU ankommt. Hier ist zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeitsklausel zu erwähnen, die nicht von jedem Versicherer in die Bedingungen aufgenommen wird. Auch hierbei gibt es qualitative Unterschiede. Festzuhalten ist, dass für den Versicherungsmakler in der BU-Beratung durchaus ein großes Haftungsrisiko besteht.
Seite zwei: Welche Aspekte sind besonders tückisch?