„BU-Pflichtangaben unbedingt wahrheitsgemäß beantworten“

Welche rechtlichen Aspekte sind besonders tückisch?

Als einer der wichtigsten Punkte in der BU-Beratung gilt die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)). Der Versicherer stellt bei Beantragung der Versicherung diverse gesundheitliche Fragen. Zum einen entscheidet der Versicherer, je nach gewünschter Rentenhöhe, ob eine Versicherung mit oder ohne ärztliche Untersuchung abgeschlossen werden kann. Die Grenze liegt meist bei 2.500 Euro monatlicher BU-Rente.

Bei einer Versicherung ohne ärztliche Untersuchung muss der Versicherungsnehmer im Antrag detaillierte Angaben zu Gesundheitszustand, Körpergröße und Gewicht, Hausarzt etc. machen. Der Grund dieser Pflichtangaben, die unbedingt wahrheitsgemäß durch den Versicherungsnehmer oder/und Makler vorgenommen werden müssen, ist, dass der Versicherer das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit für sich selbst einschätzen muss.

Sollte eine Frage dabei mit „ja“ beantwortet werden, fordert der Versicherer weitere Angaben an. Dies können beispielsweise auch Arztberichte sein. Auch hier können weitere Unterlagen wie Fragebögen hinsichtlich Allergien etc. angefordert werden. In der Regel wird auch gefragt, ob noch weitere BU-Versicherungen bestehen oder beantragt worden sind. Auch diese Angaben sind alle wahrheitsgemäß zu beantworten.

Was können Makler zum erfolgreichen Abschluss der vorvertraglichen Anzeigepflicht beitragen?

Da in gerichtlichen Verfahren meist über die Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflicht gestritten wird, ist dem Makler zu empfehlen, sich genügend Zeit zu nehmen, um mit dem Kunden alle Fragen eingehend zu erörtern. Gegebenenfalls sollte der Makler von den behandelnden Ärzten Bescheinigungen einholen und diese direkt dem Antrag beifügen.

Sofern bei der Beantragung der BU-Versicherung Angaben verschwiegen werden, berechtigt dies den Versicherer sich möglicherweise vom Vertrag zu lösen. Da er die vorvertraglichen Anzeigepflichten erst im Leistungsfall prüft, kann dies für den Versicherungsnehmer durchaus schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden.

Seite drei: Wie können Makler Risiken entgegenwirken?

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