Weniger Beschwerden gegen Vermittler

Wie Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch im Rahmen seines aktuellen Tätigkeitsbericht mitteilt, war 2013 mit 363 Beschwerden gegen Versicherungsvermittler der niedrigste Stand bei den Beschwerdeeingängen seit 2007 zu verzeichnen.

2013 hat der Ombudsmann 363 Beschwerden gegen Versicherungsvermittler erhalten.

Im Berichtsjahr hat der Ombudsmann 363 Eingaben in diesem Zuständigkeitsbereich erhalten, heißt es im Tätigkeitsbericht. Dies entspricht einem Rückgang von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2012: 396 Beschwerden). Das ist demnach der niedrigste Beschwerdeeingang seit der Aufnahme der Schlichtungstätigkeit in diesem Bereich durch den Versicherungsombudsmann am 22. Mai 2007.

361 (2012: 433) Vermittlerbeschwerden hat der Ombudsmann im Berichtsjahr 2013 beendet. In vier (2012: 13) Fällen haben die Beschwerdeführer demnach ihr Anliegen nicht weiterverfolgt. 277 (2012: 296) Beschwerden ließen sich laut Tätigkeitsbericht nicht dem Aufgabenbereich des Ombudsmanns zurechnen, waren also unzulässig. Von den beendeten Beschwerden fielen 80 (2012: 124) in den Aufgabenbereich der Vermittlerbeschwerden.

Knapp ein Viertel der zulässigen Beschwerden erfolgreich

Bei 1,3 (2012: 2,4) Prozent der als zulässig beendeten Beschwerden kam ein Vergleich zustande. Ansonsten versuchte der Ombudsmann die Partei, deren Auffassung er nicht teilen konnte, von seinem Prüfungsergebnis zu überzeugen. Darauf sind Abhilfen zurückzuführen, die 13,8 (2012: 8,1) Prozent ausmachten, und Rücknahmen mit einem Anteil von 8,7 (2012: 5,6) Prozent. In 71,2 (2012: 76,7) Prozent dieser Fälle bewertete der Ombudsmann gegenüber den Parteien die Beschwerde abschließend.

Beschwerden, die zwar den Aufgabenbereich betrafen, jedoch nicht justiziabel waren, machten einen Anteil von fünf (2012: 7,2) Prozent der zulässig beendeten Beschwerden aus. Hier teilte Prof. Dr. Günter Hirsch seine Auffassung zum Beschwerdegegenstand mit und versuchte, auf die Beteiligten befriedend zu wirken. 24,4 (2012: 22,2) Prozent der zulässig beendeten Vermittlerbeschwerden waren ganz oder zum Teil erfolgreich. (jb)

Foto: Shutterstock

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