Persönliche Vorsorge-Vollmachten: Fünf vermeidbare Fehler

Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder schwindende Kräfte im Alter – und plötzlich liegt das eigene Schicksal in den Händen anderer. Viele glauben, die nächsten Verwandten würden im Ernstfall direkt für sie handeln dürfen. Ein weit verbreiteter Irrtum.

Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

Bei der Generalvollmacht ist extreme Vorsicht geboten. Lediglich Heirat/Scheidung, Wahlrecht und Testament sind von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Jeder Geschäftsfähige braucht eine Vollmacht. Denn per Gesetz können weder Ehepaare einander vertreten noch Eltern ihre erwachsenen Kinder. Vollmachten helfen. Egal in welchem Alter.

Da es jedoch keine Patentlösung gibt, können schnell Fehler passieren. Welches die fünf häufigsten Fallstricke sind und wie diese vermeiden werden können:

1. Falsche Person: „Wer soll mich vertreten, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?“ Die Antwort auf diese Frage sollte wohlüberlegt sein. Denn bei Vollmachten erledigt eine andere Person die Angelegenheiten des Vollmachtgebers.

Wichtig: Sie wird dabei nicht kontrolliert. Ist der Vollmachtgeber erst einmal geschäftsunfähig, kann die Entscheidung auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Im Notfall kann zwar gegen den Bevollmächtigten gerichtlich vorgegangen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass er und gegebenenfalls das Vermögen noch auffindbar und vorhanden sind.

2. Unangebrachte Großzügigkeit: Vorsicht bei der Generalvollmacht! Mit ihr kann der Bevollmächtigte alle Geschäfte des Vollmachtgebers tätigen. Eine ungeheure Machtfülle, die nur hundertprozentig Vertrauten erteilt werden sollte.

Lediglich Heirat/Scheidung, Wahlrecht und Testament sind von Gesetzes wegen bei der Generalvollmacht ausgeschlossen. Und es muss schließlich nicht immer Missbrauch sein. Oft genug passieren auch andere Fehler, die mit einem geringeren Umfang der Vollmacht nicht passiert wären.

3. Ungenaue Formulierungen: Wer bei Vollmachten auf vorgefertigte Formulare zurückgreift und Allgemeingültiges ankreuzt, läuft Gefahr, dass im Ernstfall nicht genau auf die eigenen Wünsche eingegangen werden kann.

Seite zwei: Zeitpunkt der Vollmachtsübergabe sollte sehr genau überlegt sein

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments