Vor dem Hintergrund aktueller regulatorischer Maßnahmen gewinnen Angestelltenmodelle im Ausschließlichkeitsvertrieb für Versicherer an Attraktivität, meint Christian Mylius, Managing Partner des Beratungsunternehmens Innovalue. Zudem werde die Anpassung an mögliches Provisionsverbot erleichtert.
„Wir erleben derzeit eine Verschärfung der externen Rahmenbedingungen, die den Vertrieb über selbständige Handelsvertreter (§84 HGB) überproportional stark betrifft. Angestelltenvertriebe bieten demgegenüber einige interessante Argumente und haben Potential für ein Revival“, erläutert Mylius. Einer der wichtigsten Treiber dieser Entwicklung ist demnach durch das LVRG angestoßene der Wandel von hohen Abschlussprovisionen zu laufender Vergütung.
Forderung nach Provisionsoffenlegung erhöht Druck
Denn wenn auch bei selbständigen Vermittlern eine regelmäßig und unabhängig vom Neugeschäft fällige Vergütung anfalle, verliere ein relevantes Argument für die Auslagerung des Vertriebs an Bedeutung. „Auch eher abschlussorientierte Vertriebe erzielen heute schon gewisse Teile ihrer Einnahmen aus bestandsorientierten Vergütungskomponenten. Dieser Anteil wird bei weiter sinkenden Abschlussprovisionen zwangsläufig weiter zunehmen“, so Mylius.
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Auch die immer wieder durch Kunden und Verbraucher geäußerte Forderung nach einer Offenlegungspflicht von Provisionen in Verbindung mit veränderten Kundenerwartungen und steigender Transparenz durch Vergleichsportale erhöhen demnach Druck auf diebestehneden Vergütungsstrukturen.
Seite zwei: Größere Flexibilität bei Provisionsverbot