Gezerre um den Garantiezins

Der Wegfall des einheitlichen Garantiezinses in der Lebensversicherung ist aus Sicht der deutschen Aufseher längst nicht ausgemachte Sache. „Es ist ein Diskussionsprozess“, sagte der zuständige Exekutivdirektor der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin, Frank Grund, am Montag bei einer Branchentagung in Berlin.

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin.

„Wir müssen noch klären, ob man zu diesem Hosenträger namens ‚Solvency II‘ noch einen zusätzlichen Gürtel braucht“, so Grund. Die neuen, europaweit einheitlichen Kapital-Aufsichtsregeln „Solvency II“ treten Anfang 2016 in Kraft.

Finanzministerium: Kein Garantiezins mehr benötigt

Das Bundesfinanzministerium hatte vergangene Woche argumentiert, dass ein Garantiezins unter „Solvency II“ nicht mehr benötigt würde. Bisher gibt das Finanzministerium vor, mit welchem sogenannten Höchstrechnungszins Versicherer ihre langfristigen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden sicherstellen müssen.

Dieser Garantiezins fiel von 4 Prozent in den 1990er Jahren für Neuverträge inzwischen auf 1,25 Prozent. Weil die Neuregelung nur die Bilanz des Versicherers betreffen würde, sollen Garantiezusagen gegenüber den Kunden auch nach der Abschaffung weiterhin möglich sein.

Fitch: Zinszusatzreserve schwillt weiter an

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plädiert indes für eine Beibehaltung des einheitlichen Höchstrechnungszinses. Dies wäre „klug und sachgerecht“, sagte der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth.

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Dem Vorstandssprecher des Versicherers Huk Coburg, Wolfgang Weiler, zufolge hätte „Solvency II“ Versicherern in früheren Jahren ermöglicht, auch Zinsgarantien von sechs Prozent anzubieten. Angesichts der Niedrigzinsen fällt es vielen Versicherern schon heute schwer, Garantien von drei bis vier Prozent für Altverträge zu erwirtschaften.

Die Ratingagentur Fitch erwartet, dass die deutschen Lebensversicherer daher in diesem Jahr weitere zehn Milliarden Euro in die Zinszusatzreserve (ZZR) stecken müssen. Diese soll die klaffende Lücke zwischen den hohen Zinsgarantien und den niedrigen Marktzinsen stopfen.

Die Bafin will problembehaftete Versicherer unterdessen weiter in „Manndeckung“ nehmen, wie Exekutivdirektor Grund sagte. Einige Unternehmen müssten sich sehr anstrengen, um ihre Kapitalbasis zu stärken, vor allem wenn das niedrige Zinsniveau weiter anhalte.

Quelle: dpa-Afx

Foto: Bafin / Shutterstock

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