BdV informiert: Diese Versicherungen gehören in die Schultüte

Vor dem Schulstart in vielen Bundesländern hat der Bund der Versicherten (BdV) über geeigneten Versicherungsschutz für Kinder informiert. Der Abschluss einer Unfallversicherung oder sogar Kinderinvaliditätsversicherung sollte spätestens jetzt in Betracht gezogen werden, sagte BdV-Pressereferentin Bianca Boss. Zudem sei eine Privathaftpflichtversicherung „ein Muss“, betonte Boss.

Für wichtig und unverzichtbar halten die Verbraucherschützer eine Privathaftpflichtversicherung.

Eltern sollten keine unnötigen Versicherungen abschließen, sondern sich auf die wirklich wichtigen Policen konzentrieren, erklärte Boss in einer Mitteilung des BdV. Als eine besonders wichtige Absicherung bezeichnen die Verbraucherschützer die private Unfallversicherung. Zwar zahle die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und wieder zurück nach Hause – nicht aber in der Freizeit. Hierzu ist ein privater Schutz erforderlich.

Kinderinvaliditätsversicherung nur als Ergänzung

„Die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen, sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen“, erklärt Referentin Boss. Der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung kann laut BdV auch in Frage kommen, allerdings „lediglich als Ergänzung zur vorrangig abzuschließenden Unfallversicherung“.

BdV rät von Schulunfähigkeitspolicen ab

Eine Kinderinvaliditätspolice leistet nicht nur nach einem Unfall, sondern sichert auch das Risiko einer schweren Krankheit ab. Von Schulunfähigkeits- oder Grundunfähigkeitsversicherungen rät der BdV hingegen ab. „Der Schutz dieser Versicherungen ist unzureichend löchrig“, begründet die BdV-Sprecherin.

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Für wichtig und unverzichtbar halten die Verbraucherschützer eine Privathaftpflichtversicherung. Besteht diese für eine ganze Familie, dann ist auch das Kind mit versichert, erklärt der BdV und weist zugleich darauf hin, dass ein Schulanfänger, der einen Verkehrsunfall verursacht, für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann. Der Grund: Kinder bis zu ihrem vollendeten siebten Lebensjahr sind nicht deliktfähig – im Straßenverkehr sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nicht.

„Beste Versicherung für Kinder ist eine gute Absicherung der Eltern“

„Eltern sollten Forderungen des Unfallgegners nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten“, empfiehlt Boss. Der prüfe die Haftungsfrage und wehre unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab. Der Geschädigte bleibe in solchen Fällen auf seinem Schaden sitzen. Das sei für Eltern oft unangenehm, so der BdV. Sie sollten daher darauf achten, dass der Privathaftpflichtversicherer auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder leiste.

Die Police könne meist gegen einen Beitragszuschlag erweitert werden, sei der Höhe nach jedoch begrenzt. Zudem werde oft eine Selbstbeteiligung fällig. „Dennoch ist der zusätzliche Einschluss sinnvoll und erspart häufig unnötigen Ärger“, rät Boss. Abschließend betont der BdV: „Die Beste Versicherung für die Kinder ist eine gute Absicherung der Eltern! Für diese gehört eine Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung daher zum unverzichtbaren Versicherungsschutz“. (lk)

Foto: Shutterstock

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