Kollektive RfB: Kompromiss zwischen Bund und Ländern

Bund und Länder konnten sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auf einen Kompromiss zum Verordnungsentwurf über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) einigen. Insgesamt würden nun mit der Verordnung die Position der Versicherungsnehmer gestärkt.

Kern des Kompromisses zwischen Bund und Ländern ist die Herabsetzung der Eigenmittelanforderungen für den kollektiven Teil der RfB von 80 auf 60 Prozent.

Durch die im Jahre 1994 durchgeführte Trennung in Alt- und Neubestände werde die Generationengerechtigkeit in der Lebensversicherung, die durch die RfB-Teilkollektivierung erreicht werden sollte, geschmälert.

Ausgleichsmechanismus zwischen Alt- und Neubestand

Aus diesem Grund sehe das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Möglichkeit der Einführung eines kollektiven Teils der RfB vor, um einen Ausgleichsmechanismus zwischen Alt- und Neubestand zu schaffen. Der Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums hierzu war bei einzelnen Bundesländern allerdings auf Kritik gestoßen.

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Insbesondere Schleswig-Holstein und Bremen hatten zum Verordnungsentwurf frühzeitig Erörterungs- und Handlungsbedarfe angemeldet. Im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium haben sich der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister (CDU), der als Architekt des Lebensversicherungsreformgesetzes gilt, und der Schleswig-Holsteinische Finanzstaatssekretär Dr. Philipp Nimmermann (BÜNDNIS 90/ Die Grünen) auf eine verbraucherorientiertere Anpassungen des Verordnungsentwurfs geeinigt.

Seite zwei: GDV und BdV begrüßen Kompromiss

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