Eine Pflegebedürftigkeit dauert im Schnitt acht Jahre. Über diesen langen Zeitraum schafft es niemand allein, und trotz Unterstützung geraten Angehörige schnell an ihre Grenzen. Die Folge: gesundheitliche Erschöpfung bis hin zur Berufsunfähigkeit. Doch bevor der Staat eine Erwerbsminderung feststellt, muss viel passieren.
Gastbeitrag von Margit Winkler, vom Institut Generationenberatung
Angeschlagene Arbeitnehmer erhalten im Falle einer Erwerbsminderung nur rudimentäre Unterstützung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Oftmals genügt dabei schon die theoretische Möglichkeit, einen Ausweichjob zu finden.
Doch dies gelingt in der Realität nicht immer – und plötzlich muss der Arzt einen niederen Job als Pförtner annehmen, weil er keine anderen Anstellung findet – mit katastrophalen finanziellen Folgen.
Finanzielle Freiräume schaffen
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift dagegen bereits, wenn man den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann und hilft so, zeitweise oder dauerhaft finanzielle Freiräume zu schaffen. Beim Abschluss einer privaten BU-Versicherung sollte man jedoch auf einige wichtige Punkte achten:
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Ab wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Jede Versicherung hat dafür ihre eigene Definition. Standardmäßig lautet sie wie folgt: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Von Tarifen, die allgemeinere Formulierungen verwenden oder statt der sechs Monate auf eine dauernde Berufsunfähigkeit hinweisen, sollte man Abstand nehmen. Denn sie geben dem Versicherer Raum, sich später vor den Zahlungen zu drücken.
Seite zwei: Ab welchem BU-Grad zahlt die Versicherung?