“Königsweg Betriebsrente” braucht frische Impulse

Vor diesem Hintergrund taucht immer wieder die politische Überlegung auf, die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht zu erheben. Viel gewonnen wäre bei der weiteren Diskussion über die Ausgestaltung der zweiten Säule der Altersversorgung allerdings schon, wenn man das bestehende System attraktiver und einfacher gestalten könnte.

Was die Arbeitnehmer wünschen, hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) bei einer aktuellen repräsentativen Umfrage auszumachen versucht. Danach könnte eine stärkere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber oder staatliche Zulagen ähnlich wie bei der Riester-Rente die bAV-Verbreitung voranbringen.

Drei Viertel der Befragten ohne betriebliche Altersversorgung würden im Rahmen einer Entgeltumwandlung in  einen Betriebsrentenvertrag einzahlen, wenn der Arbeitgeber einen parallelen Beitrag leistet. Bei solchen Matching-Systemen legt der Arbeitgeber zum Beispiel für jeden Euro, den Arbeitnehmer sparen, noch einmal 50 Cent hinzu, um die Vorsorge zu unterstützen.

Eine ähnliche Wirkung hätten auch staatliche Zulagen wie beim Riestern. So gaben 74 Prozent an, dies wäre für sie ein Motiv, zu sparen.Weniger Effekt hätte dagen ein Betriebsrentenangebot nach dem Modell der „Nahles-Tarifrente„. Nur 58 Prozent konnten  sich dafür erwärmen.

Keine Anrechnung der Betriebsrente auf Grundsicherung

Man braucht schon einen Kompass, um sich in der Welt der bAV mit ihren fünf Durchführungswegen und dem Geflecht von steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zurechtzufinden. Die Förderungspraxis muss dringend einfacher gestaltet, gut erklärt werden.

Einen Vitaminstoß für die Popularisierung der Betriebsrente wäre die Befreiung der Betriebsrentner von der Pflicht, volle Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Ein wirkungsvoller Anreiz wäre außerdem, die Betriebsrente nicht weiter auf die Grundsicherung anzurechnen.

Seite vier: Neuer Schwung für den „Königsweg“

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