Obwohl die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den letzten Jahren stark gestiegen ist, konstatiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen stagnierenden Verbreitungsgrad der bAV – denn die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten legte ebenfalls zu.
Wie die gestern vom BMAS veröffentlichte „Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013“ zeigt, verfügten Ende 2013 rund 17,8 Millionen Menschen, also knapp 60 Prozent der fast 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, über eine aktive bAV-Anwartschaft (siehe Tabelle nächste Seite). Dabei wurden von den insgesamt 20,1 Millionen Anwartschaften knapp 2,3 Millionen Mehrfachanwartschaften abgezogen.
Beschäftigungszuwachs bremst Verbreitungsgrad aus
Von den 17,8 Millionen aktiven Anwartschaften entfallen 12,5 Millionen auf die Privatwirtschaft, die übrigen – knapp 5,3 Millionen – sind dem öffentlichen Dienst zuzurechnen. Dies ist laut der Studie gegenüber Dezember 2001, seinerzeit waren es 13,6 Millionen Beschäftigte, eine Steigerung um 4,2 Millionen (plus 30,6 Prozent). Gegenüber 2011 – damals haben 17,280 Millionen Beschäftigte eine bAV-Anwartschaft erworben – bedeutet dies einen Anstieg um 511.000 (plus 3,0 Prozent).
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Da zwischen 2011 und 2013 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 2,9 Prozent fast genauso stark angestiegen ist – von 29,046 Millionen Beschäftigten auf 29,884 Millionen, bleibt der Verbreitungsgrad der bAV nahezu unverändert.