Bewertungsreserven: Bafin prangert Missstände an

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das am 1. Januar 2015 vollumfänglich in Kraft getreten ist, hat bereits vor der Umsetzung hohe Wellen geschlagen. Nun prangert die Finanzaufsicht Bafin bestimmte Vorgehensweisen von Versicherern an, die es mit der Umsetzung nicht so genau nehmen.

Die Finanzaufsicht Bafin prangert bestimmte Vorgehensweisen von Versicherern an, die es mit der LVRG-Umsetzung nicht so genau nehmen.

Laut Bafin haben vereinzelte Versicherungsgesellschaften die Auszahlung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven herabgesetzt oder komplett gestrichen. Die betroffenen Versicherungsnehmer beschwerten sich daraufhin bei der Bafin.

Nach Aussage der Aufsichtsbehörde hätten die Versicherer laut LVRG zwar die Pflicht „die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Abhängigkeit von ihrem Sicherungsbedarf gegebenenfalls zu reduzieren oder vollständig zu streichen“.

Sollte die Bafin allerdings Zweifel an der Vorgehensweise der Versicherungsgesellschaften haben, könne sie jederzeit Informationen zum Sicherungsbedarf der jeweiligen Unternehmen einholen, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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Voreilige Umsetzung der Vorgaben

Zudem hatten Versicherungsnehmer berichtet, dass Lebensversicherer die Neuregelungen bezüglich der Bewertungsreserven bereits zum 1. August 2014 angewendet hätten, obwohl die Regelung erst zum 7. August 2014 in Kraft trat.

Begründet wurde dies mit einer frühzeitigen technischen Umsetzung, um auf die Umstellung rechtzeitig vorbereitet zu sein. Laut Bafin seien die Unternehmen dazu angehalten worden, ihren ausgeschiedenen Kunden die Beträge nachzuzahlen.

Seite zwei: Bafin: Für in 2014 deklarierte Mindestbeteiligungen besteht Ausschüttungspflicht

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