Der Bund der Versicherten (BdV) will Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Februar 2015 einlegen, wonach die Beteiligung eines Kunden an den Überschüssen und Bewertungsreserven in der Lebensversicherung angemessen erfolgt ist (Az.: IV ZR 213/14).
Das Urteil stehe nicht mit dem Grundgesetz im Einklang, teilte der BdV am Mittwoch nach einer Prüfung des Urteils mit. Deshalb möchte der Verein ein Mitglied dabei unterstützen, das Verfassungsgericht anzurufen.
Der Gang nach Karlsruhe bleibt für den Kläger der letzte Ausweg, um die vorangegangenen Niederlagen vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und zuletzt dem Bundesgerichtshof rückgängig zu machen. Der Rechtsstreit geht auf eine 1987 abgeschlossene Kapitallebensversicherung zurück, die 2008 abgelaufen war.
BdV-Chef Kleinlein: Gang nach Karlsruhe lohne sich „im Namen aller betroffenen Verbraucher“
Dem Kläger war der Auszahlungsbetrag der Police zu gering, denn er vermutete eine unzulässige Verrechnung des Anteils an den Bewertungsreserven mit der Schlussüberschussbeteiligung. Der BGH folgte dieser Sichtweise jedoch nicht. Zudem verneinten die Richter, zum Missfallen des BdV, einen gesetzlichen Anspruch des Kunden, wonach der Versicherer darlegen soll, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt.
„Wir gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht erneut den Gesetzgeber dazu verpflichtet, endlich die Rechte der Versicherungsnehmer ernst zu nehmen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein und verweist darauf, dass das vom BdV erstrittene Verfassungsgerichtsurteil aus 2005 „nicht korrekt“ umgesetzt worden sei. Daher lohne sich dieser Gang „im Namen aller betroffenen Verbraucher“, so Kleinlein.
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BdV sieht Urteil vom Juli 2005 bis heute nicht umgesetzt
Laut BdV-Angaben verpflichtete das am 26. Juli 2005 vom Bundesverfassungsgericht verkündete Urteil den Gesetzgeber unter anderem dazu, dass die Lebensversicherer ihren Kunden künftig „transparente und verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung“ zu machen haben.
Auch eine Verrechnung der neu zu schaffenden Bewertungsreserven mit den Schlussüberschüssen sollte nach BdV-Angaben ausgeschlossen werden. „Diese Aspekte sieht der BdV nicht umgesetzt“, erklärt der Verein. Das Verfassungsgericht müsse also nun darüber befinden, wie transparent die Lebensversicherung sein soll, heißt es abschließend. (lk)
Foto: Bundesverfassungsgericht