Wenn schon der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) nicht einfach ist, so ist es kein Wunder, dass im Krankheits- und Leistungsfall dem Betroffenen der Überblick erst recht verloren geht.
Gastbeitrag von Anke Lampe und Isabel Stabenow, leistbar24
Erkrankte Versicherungsnehmer, die zusätzlich zur privaten BU-Versicherung auch eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, die bereits auf Grund einer Erkrankung in die Leistungspflicht genommen wurde, müssen schon vor der Beantragung der Ansprüche aus ihrer BU-Versicherung prüfen, ob die monatliche Rentenzahlung der BU- Versicherung unter dem des privaten Krankentagegeldversicherers liegt.
Ansprüche aus BU-Versicherung prüfen
Nach einem Abgleich der Versicherungsbedingungen durch einen Versicherungsberater ist zu entscheiden, ob sich der Versicherungsnehmer einer erneuten gutachterlichen Prüfung durch den privaten Krankenversicherer unterzieht, um weiter die Rente der Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen zu können.
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In dem vorliegenden Fall eines Aktienhändlers zahlt der private Krankenversicherer nach guter Vorbereitung mit einem Versicherungsberater auf den anberaumten Gutachtertermin des Krankentagegeldversicherers seine Leistungen weiter und es gibt noch keine Notwendigkeit, die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
Seite zwei: Obliegenheiten und Fristen prüfen