„BU-Abschluss über einen Berater bringt Vorteile“

Im zweiten Teil des Cash.-Interviews spricht Dr. Markus Leibundgut, CEO von Swiss Life Deutschland und Mitglied der Konzernleitung der Swiss-Life-Gruppe, über den Vorwurf der „Rosinenpickerei“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die wachsende Bedeutung der Servicequalität im Rahmen der BU und die Auswirkungen der Digitalisierung. 

„Die Menschen befassen sich nun einmal nicht gern aktiv mit Vorsorgethemen, die das Alter betreffen. Darum benötigen sie eine qualifizierte Beratung.“

Cash.: Ratingagenturen ziehen für ihre Bewertung von BU-Tarifen vermehrt das Verhalten des Versicherers im Leistungsfall heran, etwa die begleitende Servicequalität. Wie haben Sie sich darauf eingestellt?

Leibundgut: Wir sind stolz darauf, dass wir uns darauf überhaupt nicht einstellen mussten, denn diese Transparenz gehört zu unserem Selbstverständnis als schweizerischer Lebensversicherer. Bei uns gehörte es schon immer dazu, gegenüber unseren Vermittlern und Kunden über unsere Regulierungspraxis Rechenschaft abzulegen. So stellen wir uns seit 2005 dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, das die gesamte Wertschöpfungskette bei der BU-Versicherung inklusive der Leistungsregulierung intensiv durchleuchtet. Darüber hinaus legen wir in der Broschüre „Die 4 Dimensionen beim Berufsunfähigkeitsschutz“ die Kennzahlen zu unserer Leistungsregulierung offen. So wurden zum Beispiel 80 Prozent der BU-Leistungsfälle, die im Geschäftsjahr 2014 entschieden wurden, anerkannt.

[article_line]

Wenn es Kritik an der BU gibt, lautet diese oftmals so: „Wer einen vertretbaren BU-Beitragssatz angeboten bekommt, braucht keinen BU-Schutz, wer ihn bräuchte, bekommt ihn nicht.“ Wie können Sie diesen harschen Vorwurf entkräften?

Mit Verlaub, ich halte diese Aussage schlichtweg für Unfug. Und ich bin überzeugt, dass unsere Versicherten, die eine BU-Rente von uns erhalten, so einer Aussage sofort widersprechen würden. Jede Person, die zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts auf ihre Arbeitskraft angewiesen ist, ist gut beraten, sich für den Fall abzusichern, dass sie krankheits- oder unfallbedingt ihrem Broterwerb nicht mehr nachgehen kann. Dass gesetzliche Leistungen allein nicht ausreichend sind, ist inzwischen bekannt. Und auch wenn es stimmt, dass es im Markt durchaus gravierende Prämienunterschiede gibt, gerade bei körperlich anstrengenden Berufen, so ist mir der Vorwurf, dass es für derartige Berufe gar keinen bezahlbaren Versicherungsschutz geben würde, nicht nur zu pauschal, sondern auch falsch. Das Schicksal dauerhafter Berufsunfähigkeit kann zudem jeden treffen, unabhängig davon, ob einem körperlich fordernden Beruf nachgegangen wird oder nicht. Psychische Erkrankungen sind inzwischen bei knapp 33 Prozent der von Swiss Life neu regulierten Leistungsfälle Auslöser für eine Berufsunfähigkeit – und treffen unterschiedslos kaufmännisch wie körperlich tätige Personen.

Seite zwei: „Personenversicherungen online abschließen ist nicht neu“

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments