Die Zurich Versicherung hat die Leistungen ihrer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ausgeweitet. Die neu konzipierte SBU „BerufsunfähigkeitsVorsorge“ sieht unter anderem vor, dass in bestimmten Fällen bereits eine Krankschreibung ausreicht, um eine BU-Rente zu erhalten. Zudem soll die persönliche Betreuung im Leistungsfall verbessert werden.
Leistungen soll es künftig bereits dann geben, wenn der Versicherte mit einer einfachen Krankschreibung nachweisen kann, dass er seine bisherige Tätigkeit für mindestens sechs ununterbrochene Monate nicht ausüben kann. Ein Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung müsse nicht gestellt werden, teilt der Versicherer mit.
Arbeitsunfähigkeitsklausel und Überbrückungshilfe
Demnach ermöglicht eine sogenannte Arbeitsunfähigkeits- (AU-) Klausel dem Versicherten, dass er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit – auch rückwirkend – die vereinbarte monatliche Rente erhält. Dabei ist die Leistung laut Zurich auf maximal 18 Monate für die komplette Vertragslaufzeit limitiert.
Zusätzlich bietet der Versicherer eine Überbrückungshilfe an, für den Fall, dass ein beliebiger Krankentagegeld-Versicherer aufgrund des BU-Eintritts keine Leistungen mehr erbringt. Dies gilt für bis zu sechs Monate in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
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Unterstützung vor Ort soll Wiedereingliederung erleichtern
Ein weiteres Kernelement der SBU ist das „Vor-Ort-Netzwerk“, mit dem die persönliche Situation des Betroffenen während der Berufsunfähigkeit verbessert werden soll und auch die Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Beruf steigen sollen. Das Vor-Ort-Netzwerk besteht nach Angaben von Zurich aus unabhängigen Spezialisten des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes ReIntra.
Diese sollen auf Wunsch des Versicherten bei der Wahl von geeigneten Ärzten und Behandlungen unterstützen. Zudem könnten sie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernehmen, rechtliche Fragen koordinieren oder dabei helfen, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei übernimmt Zurich die anfallenden Kosten für eine durchgeführte medizinische Reha- oder berufliche Reintegrationsmaßnahme bis zum sechsfachen der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. (lk)
Foto: Zurich