Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) verabschiedet, das die EU-Richtlinie Solvency II in deutsches Recht umsetzt. Für die Versicherungsunternehmen gilt damit ab 1. Januar 2016 ein neues Regelwerk, das weltweit Maßstäbe für Stabilität setzen soll.
Die VAG-Novelle überführt die europäische Solvency-II-Richtlinie rund 14 Jahre nach Beginn des Regulierungsprojektes in deutsches Recht und bringt damit einen Paradigmenwechsel von einer bilanziellen hin zu einer markt- und risikoorientierten Bewertung der Kapitalanlagen und Verpflichtungen.
Zahlreiche Details zur Umsetzung
Bis zum Inkrafttreten von Solvency II wird die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden noch zahlreiche Details zur Umsetzung festlegen.
Komplexe Genehmigungsverfahren
„In den verbleibenden 300 Tagen bis zum Start von Solvency II müssen die Unternehmen komplexe Genehmigungsverfahren und Tests durchlaufen und eine wahre Flut weiterer Leitlinien und Standards umsetzen. Um eine Überforderung insbesondere kleinerer Unternehmen zu vermeiden, müssen die Aufsichtsbehörden mit Augenmaß agieren und das in der Solvency-II-Richtlinie verankerte Proportionalitätsprinzip ernst nehmen“, betont Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). (fm)
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