Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will die IDD-Umsetzung in deutsches Recht aktiv begleiten. Der Verband will sich unter anderem dafür einsetzten, sich der Gesetzgeber bei den Weiterbildungsvorschriften an der Initiative „gut beraten“ orientiert.
Die IDD enthält neben neuen Regelungen zum Versicherungsvertrieb, die Verbraucherschutz und Transparenz steigern sollen, auch Vorgaben für Eignung und Weiterbildung der Versicherungsvermittler. Laut BVK unterteilt die IDD die Anforderungen an eine Mindestqualifikation von Versicherungsvermittlern nach Produktgruppen, die unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden.
BVK gegen Unterteilung nach Prodktgruppen
„Für Deutschland kann diese Einteilung in die Sparten ‚Non life‘, ‚Insurance-based investment product‘ und ‚Life‘ aber dazu führen, dass die jetzt gültige Pflicht zur Ablegung einer spartenübergreifenden Sachkundeprüfung neu konzipiert werden muss“, kritisiert BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli.
Das wäre nach Ansicht des BVK jedoch nicht im Interesse einer ganzheitlichen Kundenberatung. „Daher richten wir unseren Appell an den deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der IDD in nationales Recht, sich an den bisher bewährten Strukturen zu orientieren und sachgerechte Entscheidungen unter anderem auch im Hinblick auf PRIIPS-Produkte zu treffen“, so Archangeli.
Verband fordert gleiche Pflichten für alle
Der BVK fordert, dass die Pflicht zur IHK-Sachkundeprüfung auch auf den angestellten Versicherungsaußendienst und die über die Unternehmen registrierten (gebundenen) Vermittler ausgdehnt wird.
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„Damit würden alle den gleichen Anforderungen an die Mindestqualifikation unterliegen, es gäbe hier keine Differenzierungen mehr“, so Archangeli. „Eine zukünftige einheitliche Regelung wäre aus Sicht des Gesetzgebers konsequent und würde auch dem Kerngedanken der IDD zur Stärkung des Verbraucherschutzes und Schaffung einheitlicher Standards entsprechen.“
Seite zwei: BVK: „gut beraten“-Weiterbildungsinitiative erfüllt EU-Vorgaben