Die IDD sieht zudem eine Fortbildungsverpflichtung von mindestens 15 Zeitstunden im Jahr vor. „Die Anforderungen unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ sind mit 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, das sind 30 Stunden, doppelt so hoch. Dies halten wir angesichts der Komplexität der Produkte und im Interesse des Verbrauchers für sachgerecht“, schildert Gerald Archangeli.
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Laut BVK stelle die Einigung innerhalb der EU einen kleinsten gemeinsamen Nenner dar. Die freiwillige Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ setze sich indes zum Ziel, das Berufsbild zu professionalisieren und die Kompetenzen von Vermittlern durch eine umfassende Weiterbildung zu stärken.
„Der eingeführte Standard von 30 Stunden im Jahr bei ‚gut beraten‘ ist tragfähig“, betont der BVK-Vizepräsident. „Im letzten Jahr erarbeiteten sich die teilnehmenden Vermittler durchschnittlich rund 38 Weiterbildungspunkte, was einen Zeitaufwand von 28,5 Stunden für ihre Qualifizierung ergibt. Damit wird deutlich, dass die Teilnehmer ihre Selbstverpflichtung zum kontinuierlichen Ausbau ihrer Fach- und Beratungskompetenz sehr ernst nehmen.“
IDD-Umsetzung innnerhalb von zwei Jahren
Nach der Verabschiedung der IDD durch das Europäische Parlament muss die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten nach zwei Jahren Inkrafttreten. „Bei der Umsetzung in nationales Recht werden wir den Gesetzgeber und die politischen Entscheidungsträger aktiv begleiten“, so der BVK-Vizepräsident.
„Außerdem werden wir uns für die gesetzliche Anerkennung unserer gemeinsamen Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ im deutschen Recht und eine einheitliche, unabhängige Mindestqualifikation aller Versicherungsvermittler einsetzen, im Sinne eines aufgeklärten Verbraucherschutzes und für die Anerkennung der Qualifikation unseres Berufsstands“, so Archangeli. (jb)
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