Es kann jedenfalls nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein, wenn fachlich qualifizierte Versicherungsmakler die Möglichkeiten des Internets vorrangig Direktversicherern mit ihrer eingeschränkten Tarifauswahl oder so genannten Verbraucherorganisationen ohne Vermittlerstatus überlassen, die mit ihren Portalen lediglich Adressen sammeln und diese dann meistbietend an interessierte Versicherungsvermittler verkaufen.
„Kleine“ Versicherungsmakler auf das Internetzeitalter vorbereiten
Insofern ist die Forderung des BVK nach einer deutlichen Übermittlung der Statusinformation durchaus begrüßenswert. Dies darf dann aber nicht nur Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten und Versicherungsmakler betreffen, sondern auch Tippgeber bzw. Leadssammler sowie Online-Portale, die direkt oder indirekt von einer Versicherungsgesellschaft betrieben werden.
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Die Forderung nach einer grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Vertriebswege erscheint dagegen nicht zeitgemäß, da sie die Besonderheiten der Direktversicherer und des Vertriebs über Online-Portale nicht berücksichtigt.
Es wäre zweckmäßiger, auch die „kleinen“ Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler auf das Internetzeitalter vorzubereiten und Wege aufzuzeigen, wie auch sie online Geschäft generieren können – bei entsprechendem Wunsch des Kunden auch ohne Beratung.
Autor Gerd Kemnitz ist Diplomingenieur und Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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