LVRG: Politischer Handlungsbedarf bei Effektivkostenberechnung

Gesunkene Abschlusskosten, bessere Rückkaufswerte, sich verringernde Effektivkosten: Einer aktuellen Studie zufolge hat das LVRG bisher viele der vom Gesetzgeber angestrebten Ziele erreicht. Es fehlt allerdings an verbindlichen Vorgaben für die Kostenberechnung und damit an tariflicher Transparenz.

Die Weirich-Kolumne

„Es fehlt an verbindlichen Vorgaben für die Kostenberechnung, was solide Aussagen über die Effektivkosten schwer macht.“

Ein knappes Jahr nach der Verabschiedung der Reform der Lebensversicherung durch den Deutschen Bundestag wurde das Gesetz, das den Risiken eines langanhaltenden Niedrigzinses auf dem Finanzmarkt gerecht werden sollte, auf den Prüfstand gestellt.

Rund 400 Seiten umfasst eine Untersuchung des Berliner Instituts für Transparenz (ITA) im Auftrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge über die Auswirkungen des neuen Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG) für die Verträge der Kunden.

Diese erste große Bestandsaufnahme vermittelt nicht nur einen fundierten Überblick über die Folgen des gesunkenen Garantiezinses, sondern gibt auch interessante Handlungsempfehlungen für die Politik, um eine transparente und gerechte Behandlung von Kunden sicherzustellen.

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Einbußen für die Kunden

Wirkt die Reform, welche Folgen haben die neuen Gesetze für Versicherte und Unternehmen, wie ist es um die Transparenz der Angebote für den Verbraucher bestellt?

Diesen Fragen ging die Untersuchung nach, an der sich 41 Firmen, die etwa drei Viertel der Marktabdeckung repräsentieren, beteiligten. Die Einbußen für die Kunden auf Grund der neuen Gesetzeslage überraschen dabei nicht.

So sind bei klassischen Privat-Rentenversicherungen die garantierten Ablaufleistungen um durchschnittlich 7,3 Prozent gesunken, bei Riester-Renten um 6,7 Prozent.

Seite zwei: „Gravierende Unterschiede zwischen den Anbietern“

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