Deutschland vor Sturmwochenende: Welche Schäden sind versichert?

Angesichts des Orkantiefs „Felix“, das am Wochenende weite Teile Deutschlands trifft, weist der Bund der Versicherten (BdV) darauf hin, dass Hausrat– und Wohngebäudeversicherungen nicht für Schäden durch Hochwasser aufgrund von Starkregen aufkommen. Hierzu bedarf es eine gesonderte Absicherung gegen Elementarschäden.

Orkantief „Christian“ soll vor allem den Norden Deutschlands treffen und Sturmböen von bis zu 120 Stundenkilometern mit sich bringen.

Schäden am Haus oder Hausrat infolge eines Sturms mit einer Windstärke von mindestens 8 sind nach Angaben des BdV über die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung abgesichert.

Demnach komme die Gebäudeversicherung für Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer auf, so die Verbraucherschützer, gleiches gelte bei Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.

In Abgrenzung zur Gebäudeversicherung übernehme die Hausratversicherung Schäden „an allen beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidungsstücke oder auch Vorräte“.

Läuft der Keller voll, reicht die Hausratpolice nicht aus

Der BdV betont weiter, dass Schäden durch Hochwasser oder Witterungsniederschläge – etwa infolge von „vollgelaufenen Keller“ – hingegen weder von der Hausrat- noch der Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. Hiervor schütze nur eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden.

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Streit um verpflichtende Elementarschadenversicherung

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass „nicht jeder“ eine solche Versicherung in Deutschland abschließen könne und fordern deshalb eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält dagegen und erklärt, dass „99 Prozent aller Gebäude in Deutschland problemlos versicherbar“ seien. Für das verbleibende Prozent werden laut GDV „mit Selbstbehalten oder individuellen baulichen Maßnahmen oft bezahlbare Lösungen angeboten„.

Teilkaskoversicherung zahlt bei Sturm- und Hagelschäden am Auto, Schäden sind unverzüglich zu melden

Im Bereich der Autoversicherung seien Sturm- und Hagelschäden nur dann versichert, erklärt der BdV, wenn eine Teilkaskoversicherung bestehe. Dadurch sei auch das Risiko Überschwemmung mitversichert. Zudem weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass der Versicherer im Schadensfall „unverzüglich“ zu informiert sei. Sie raten, dass zur Dokumentierung Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden sollten. (lk)

Foto: Shutterstock

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