3. Was passiert, wenn die Forderungen nach Elternunterhalt ignoriert werden?
Die Forderungen nach Elternunterhalt dürfen nicht einfach ignoriert werden. Das führt zu kostenpflichtigen Mahnungen und im Zweifelsfall werden die entsprechenden Personen mit Zwangsgeldern zur Auskunft gezwungen. Der gesetzliche Auskunftsanspruch geht dabei auf die Leitstelle Unterhalt über, so dass per richterlichen Beschluss durch das Familiengericht eine Auskunftserteilung erzwungen werden kann.
4. Wie sieht es bei Ehegatten aus? Inwiefern werden diese bei der Berechnung mit einbezogen?
Der Ehegatte ist nicht direkt unterhaltspflichtig gegenüber den Eltern des Partners. Trotzdem werden die Einkommensauskünfte benötigt, um den Familienbedarf der Familie festzustellen und zu klären, ob ein Unterhaltsbedarf oder eine -pflicht gegenüber dem eigenen Ehepartner besteht. Auch im Zusammenhang mit der Vermögensprüfung ist die Auskunft wichtig, um Eigentumsverhältnisse detailliert offenzulegen, denn das Amt möchte die Erträge aus dem Vermögen kennen.
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5. Reicht der Steuerbescheid aus für eine Berechnung des Unterhalts?
Auch wenn Unterhaltsprüfung und Steuerveranlagung auf den ersten Blick ähnlich erscheinen: Sie unterscheiden sich schon allein in ihrer Zweckbestimmung. Das Unterhaltsrecht konzentriert sich auf die familiären Pflichten zur Unterstützung, während das Steuerrecht durch Erfassung aller Einnahmen dafür sorgt, dass der Staat entsprechend versorgt wird.
Beim Unterhalt müssen alle Einkommen (auch Arbeitslosengeld und 450 Euro Jobs) angegeben werden, selbst wenn sie nicht besteuert werden. Steuerlich absetzbare Leistungen wie Vereinsbeiträge werden dagegen im Unterhalt zum Selbstbehalt hinzugezählt.
6. Was zählt alles zum Vermögen? Muss das gesamte Vermögen abgegeben werden?
Nach Sozialhilferecht zählt zum Vermögen alles, was kein Einkommen ist. Im ersten Schritt sollte eine genaue Auflistung aller Vermögensgegenstände erfolgen. Das Entscheidende ist die Verwertbarkeit des einzelnen Vermögensgegenstandes. (Ein alter Kleinwagen ist meist nicht einsetzbar, ein neuer Sportwagen könnte es jedoch sein).
Weitere Vorsicht: In der Praxis haben Eheleute häufig Gemeinschaftskonten. Da zählt immer die Hälfte des Vermögens pro Kontoinhaber – unabhängig davon, wer es verdient oder erspart hat.
Seite drei: Was ist mit der Zukunftssicherung der Zahlungspflichtigen?