Frauen haben heute die Wahl: Sie können Hausfrau und Mutter, berufstätig oder beides sein. Einige entscheiden sich für die Hausfrauenehe. Damit sind sie jetzt und später von ihrem Ehemann abhängig. Doch was passiert, wenn die Eltern der Frau pflegebedürftig werden?
Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut GenerationenBeratung (IGB)
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nimmt Hausfrauen bezüglich des Elternunterhalts noch stärker in die Pflicht.
Hat die Frau es versäumt eine eigene Altersvorsorge zu betreiben und geht davon aus, zur Rentenzeit vom Mann versorgt zu werden, fällt fast ihr gesamtes Vermögen in die Anrechnung des Unterhalts.
Lebensstandard hing von Heirat ab
Frauen früherer Generationen waren abhängig vom Einkommen und später der Rente des Mannes. Von der Heirat hing damit der aktuelle und spätere Lebensstandard ab.
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Diese alten Rollenbilder haften noch in unserer Vorstellung und führen häufig dazu, dass sämtliche Altersvorsorgeverträge auf den Namen des Mannes abgeschlossen sind. Doch die Gesellschaft ist im Umbruch und stellt neue Herausforderungen – auch an Frauen.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZB 236/14) vom 29. April 2015 nimmt eine Hausfrau bezüglich der Pflegekosten ihrer Mutter in die Pflicht.
Das Sozialamt hatte gegen sie geklagt und der BGH dem Sozialhilfeträger Recht gegeben. Denn die Hausfrau besitzt ein Einfamilienhaus und zahlt somit keine Miete. Zudem war sie immer schon durch ihren Mann abgesichert und hat daher keine Altersvorsorge getroffen. Nun wird durch das BGH-Urteil das Familieneinkommen den Berechnungen zugrunde gelegt.
Beim Thema Elternunterhalt ist es entscheidend, ob Frauen sich mit der eigenen Zukunftssicherung auseinandergesetzt haben oder nicht. Wenn die Eltern der Frau pflegebedürftig werden und das Sozialamt in Vorleistung geht, wendet es sich an das erwachsene Kind.
Seite zwei: Mit Zukunftssicherung auseinandersetzen