KV-Schutz aus dem Ausland: Bafin warnt vor Risiken

Versicherer aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, sogenannte EWR-Dienstleister, können deutschen Bürgern von ihrem ausländischen Sitz aus Krankenversicherungsschutz gewähren. Die Bafin beobachtet eine Zunahme solcher Angebote und weist Verbraucher und Vermittler auf mögliche Risiken hin.

EWR-Dienstleister sind private Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, die Deutschen von ihrem ausländischen Sitz aus Krankenversicherungsschutz gewähren.

Wie die Finanzaufsicht Bafin in ihrer aktuellen Publikation „Bafin Journal 7/2015“ ausführt, sind Versicherer, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, grundsätzlich in der gesamten Gemeinschaft zugelassen.

Konflikt mit englischen EWR-Dienstleistern

So unterliegen Versicherungsverträge, die mit EWR-Dienstleistern geschlossen wurden, dem deutschen Recht. Die Vertragsregelungen dürfen von den im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegten Vorschriften für die Krankenversicherung nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweichen.

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Zudem bestimmt der Paragraf 215 VVG, dass das jeweils örtliche Gericht für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Vermittlung zuständig ist, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer wohnt.

Allerdings hat sich laut Bafin gezeigt, dass die Vertragsregelungen englischer EWR-Dienstleister teilweise die Anwendung des englischen Rechts vorsehen. Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem könnten somit zu Problemen bezüglich der Zuständigkeit der Gerichte führen.

Versicherter ist doppelt bestraft

Ein weiterer Knackpunkt ist der Bafin zufolge der Leistungskatalog in der Pflichtkrankenkostenversicherung. Dieser weiche bei EWR-Dienstleistern oftmals von den deutschen Vorgaben ab und könne bei einem eingeschränkten Leistungsumfang schwerwiegende Folgen für den Versicherten haben.

Zum einen ergäben sich für ihn Nachteile aus dem schlankeren Leistungspaket des EWR-Dienstleisters, zum anderen komme er seiner deutschen Versicherungspflicht nicht nach.

Seite zwei: Nachteile bei der Pflegeversicherung

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