„Mit Sorge sehen wir, dass sich die Zahl der Versicherungsmakler in Großbritannien halbierte, als dort die Vermittlung auf Provisionsbasis abgeschafft wurde. Das hat zu vielen Arbeitsplatzverlusten und Vernichtung von Existenzen geführt“, berichtet Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Und auch die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Versicherungen hat abgenommen, weil sich insbesondere Kunden mit geringem Haushaltsbudget die Honorare nicht leisten können.“
„Unterschiedliche Marktsegmente“
Ulf Niklas, Gründungsmitglied und erster Sprecher der Bundesinitiative der Honorarberater und Geschäftsführer der Berliner Honorarberater GmbH, weist die Kritik zurück, dass das Provisionsverbot in Großbritannien dazu geführt habe, dass im breiten Privatkundengeschäft und in einigen Regionen keine Beratung mehr stattfindet.
„Vielmehr scheint es so, dass sich in Großbritannien unterschiedliche Marktsegmente herausbilden: Einerseits mit kosteneffizienten Angeboten vorwiegend im Online-Bereich und andererseits Angebote mit umfassenderer Beratung für zahlungsbereite Kunden“, so Niklas.
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Das sei kein Drohszenario, sondern fördere die freie Entscheidung der Kunden, ob sie vor dem Abschluss eine Beratung wünschen. Auch Volker Britt, Geschäftsführer der Göttinger Plattform für Honorarberatung Honorarkonzept, bewertet die Auswirkungen der Regulierung in Großbritannien positiv: Zwar sei die Zahl der Vermittler drastisch gesunken, diejenigen, die überlebt haben, verdienen jedoch mehr.
„Auch das Kräfteverhältnis hat sich zugunsten der Vermittler gedreht. Diese sind finanziell nicht mehr von den Produktanbietern abhängig und fordern bessere und günstigere Produkte“, so Britt weiter.
Bedingtes Vorbild für Deutschland
Dennoch könne die Regulierung in Großbritannien nur bedingt als Vorbild für Deutschland gelten. Zwar zeige sie einerseits, dass Honorarberatung funktioniere, andererseits sollte eine Einführung nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise und mithilfe von Hybridmodellen erfolgen.
Seite drei: BVK gegen weitere Regulierung