Mit dem „Grundfähigkeits-Schutzbrief“ legt die Zurich Versicherung eine neue Police auf, die bei dem Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen, greift.
Bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten erhalte der Kunde eine monatliche Rente, wenn der Verlust für mindestens sechs Monate vorliege. Gezahlt werde die Rente für die Dauer der Beeinträchtigung.
Die Rentenzahlung bleibe unberührt von der Tatsache, ob der Versicherte im Schadensfall weiterarbeiten könne oder wolle.
Zielgruppe Handwerker, Berufseinsteiger und junge Familien
Die Grundfähigkeiten-Police eignet sich nach Angaben der Zurich insbesondere für Handwerker, Berufseinsteiger und junge Familien mit Kindern, die bei Schuleignung ab dem fünften Lebensjahr abgesichert werden können.
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Die Police enthalte außerdem eine Kundenunterstützung durch kostenlose Rehabilitations- und Berufsberatung. Zudem könne der Versicherungsschutz bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat oder Nachwuchs ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Leistung unabhängig von beruflicher Tätigkeit
Außerdem verzichte der Versicherer bei der Grundfähigkeitsversicherung auf die Möglichkeit der Anwendung des Paragrafen 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, die zum Vertragsbeginn vereinbarte Prämie neu festzusetzen.
Die Leistung im Schadensfall ist unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit, so der Versicherer. Zudem käme es nicht darauf an, wie es zu der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung gekommen sei. (nl)
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