Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in Brüssel wurden erfolgreich abgeschlossen. Die IDD genannte Richtlinie wird keine Pflicht zur Provisionsoffenlegung enthalten.
Laut einer Pressemitteilung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. wurde dem Verband aus dem Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass die Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie am 30. Juni erfolgreich beendet wurden.
Keine Provisionsoffenlegung vorgesehen
Die zuvor IMD II (Insurance Mediation Directive) genannte Richtlinie wird demnach künftig Insurance Distribution Directive (IDD) heißen. Der offizielle Abschlusstext liegt derzeit noch nicht offiziell vor. Nach Informationen des AfW soll er keine Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder -einschränkung enthalten.
„Wir begrüßen, dass das Provisions- beziehungsweise Courtageverbot ebenso wie deren zwingende Offenlegung vom Tisch ist. Die Angabe der Gesamtkosten ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
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Wie der AfW aus Brüssel erfahren hat, einigten sich die Trilog-Parteien auf eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich. Ursprünglich waren 40 Stunden pro Jahr vorgesehen. Eine Änderung könnte die Richtlinie für die in Deutschland geübte Weiterbildungspraxis mit sich bringen. Das in der IDD vorgesehene „professional training“ soll „substantiell“ sein. Diese Vorgabe könnte reine Produktschulungen ausschließen.
Seite zwei: Rasche Umsetzung erwartet