In einer ursprünglichen Fassung der IDD war die Idee eines generellen Provisionsverbots aufgekommen. Deutsche Versicherungsvermittler können jedoch aufatmen, da es hierzulande nicht so aussieht, als wolle der Gesetzgeber Provisionen generell verbieten. Der jeweilige Gesetzgeber muss nur sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen.
Fachliche Kompetenz wichtig
Befragungen hatten ergeben, dass Kunden sehr hohen Wert auf die fachliche Kompetenz ihres Beraters legen. Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Richtlinie bezieht sich daher auf geforderte Weiterbildungsmaßnahmen.
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So sollte der Vermittler Mindestkenntnisse über Versicherungsbegriffe und -bedingungen sowie gesetzliche Grundlagen kennen. Auch Bedarfsanalyse, Schadenmanagement, Beschwerdemanagement und ethische Grundlagen sollten keine Fremdworte sein.
Basiswissen ist zudem im Bereich versicherungsbasierter Investmentprodukte unabdingbar. Der vorgeschriebene minimale Weiterbildungsumfang beläuft sich auf 15 Stunden pro Jahr. Es ist nun Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zu kontrollieren, zu bewerten und zu bescheinigen.
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