IDD: Neue Spielregeln für den Versicherungsvertrieb

Der Verbraucher ist vor Vertragsabschluss über die Art der Versicherung, den Umfang des Versicherungsschutzes (unter anderem Deckungen, Versicherungssumme, ein- und ausgeschlossene Risiken) sowie Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Vertragslaufzeit und Möglichkeiten der Vertragsbeendigung zu informieren.

Produktinformationsblätter bisher mangelhaft

Bei versicherungsbasierten Finanzprodukten sollen künftig Auskünfte über die Art der Anlage, Chancen und Risiken sowie alle Kosten aufgeführt werden. Die Praxis bezüglich der bisherigen Produktinformationsblätter für Lebensversicherungen zeigte, dass diese dennoch nicht die gewünschten Resultate erzielten.

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Nach einer Studie des Instituts für Transparenz (ITA) vom Juli vergangenen Jahres wiesen diese erhebliche Mängel auf. 14 Prozent aller Produktinformationsblätter sind im Test durchgefallen, da sie noch nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Selbst Produktinformationsblätter, die die gesetzlichen Vorgaben gut umsetzen, sind kaum verständlich geschrieben. Hier ist es also eine besondere Herausforderung, die neuen Produktinformationsblätter einerseits nach Vorgaben der EU zu gestalten und andererseits einen Mechanismus zu gewährleisten, der sicherstellt, dass der Kunde die Produktinformationsblätter auch versteht und der administrative Aufwand dennoch nicht ausartet.

Lesen Sie in dem zweiten Teil des Beitrags, der am Montag online erscheint, welche Auswirkungen die IDD auf das Vergütungssystem und auf Weiterbildungsmaßnahmen hat. 

Der Autor Dr. Christoph Nützenadel ist Partner und CEO bei Synpulse Management Consulting und auf den Bereich des Versicherungsbetriebs spezialisiert. Der Gastbeitrag entstand in Zusammenarbeit mit Christian Eidherr, Manager bei Synpulse.

Foto: Synpulse

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