Autobesitzer, die es verpasst haben, ihre Kfz-Versicherung regulär bis Ende November zu kündigen, können dies bis Jahresende nachholen. Voraussetzung hierfür ist, dass ihnen der Versicherer eine Beitragserhöhung angekündigt hat. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Bund der Versicherten (BdV).
Autobesitzer müssten sich teuren Kfz-Versicherungen „nicht geschlagen geben“, teilte der BdV am Donnerstag mit. „Verbraucher, denen in den kommenden Tagen eine Rechnung samt Beitragserhöhung ins Haus flattert, können ihr Sonderkündigungsrecht ausüben und somit doch noch mehr Geld sparen“, erklärt Bianca Boss, Pressereferentin beim BdV.
BdV: Kündigung am besten per Einschreiben an den Versicherer schicken
Nachdem der Verbraucher von der Beitragserhöhung erfahren habe, könne er innerhalb eines Monats den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres doch noch kündigen. Die Verbraucherschützer empfehlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu richten. Der Grund: Der Versicherungsnehmer ist in der Beweispflicht, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.
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Wichtig sei zudem, dass die Kündigung eines bestehenden Vertrages erst dann ausgesprochen werden sollte, wenn auch sicher sei, dass der benötigte Schutz auch bei einer anderen Versicherung zu bekommen ist. „Nicht, dass der Verbraucher nachher ohne Versicherungsschutz dasteht“, warnt der BdV.
„Gute Versicherungsbedingungen wichtiger als geringer Versicherungsbeitrag“
„Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar eine Pflichtversicherung und muss daher dem Kunden angeboten werden, bei der Kaskoversicherung gilt dies aber nicht“, erläutert Boss. Hier könne dem Kunden also der Versicherungsschutz versagt werden, ergänzt die Expertin des BdV und betont: „Wichtiger als ein geringer Versicherungsbeitrag sind jedoch gute Versicherungsbedingungen.“ (lk)
Foto: BdV