Grundsätzlich sind alle biometrischen Risiken für Kleinkinder und Kinder günstiger abzusichern, was mit dem geringeren Risiko zu tun hat, weil ich ja mit großer Wahrscheinlichkeit längere Zeit schadenfrei bleibe und der Versicherer keine Leistungen auszahlen muss.
Beitrag zwischen 0 und 20 deutlich günstiger
Im Bereich der Krankenversicherung arbeiten außerdem die meisten Versicherer erst ab 21 mit Alterungsrückstellungen, also mit einem „Sparbeitrag“, der dazu verwendet wird, die Prämie auch mit steigendem Alter stabil zu halten, weshalb der Beitrag zwischen Null und 20 deutlich günstiger ist und erst dann in den Erwachsenentarif umgestellt wird.
Besonders wichtig ist immer die Absicherung des schlimmsten Falles und das ist medizinische Versorgung in einem Krankenhaus. Jeder, dessen Kind schon mal stationär aufgenommen wurde, weiß die Vorteile eines Einzelzimmers und auch von Rooming-in, also dem Übernachten eines Elternteils im Zimmer des Kindes, zu schätzen.
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Kein Anspruch auf Rooming-in
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten hierfür meist nur, wenn das betroffene Kind unter sieben, manchmal neun Jahre alt ist.
Für gewöhnlich sind die Krankenhäuser hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten kulant und erlauben auch bei älteren Kindern Rooming-in. In diesem Fall wären die Kosten aber privat zu tragen. Einen Anspruch auf Rooming-in besteht grundsätzlich nicht.
Auch möchte ich selbstverständlich für mein Kind die beste Behandlung, egal, was sie kostet. Da diese Kosten sehr hoch sein können, ist es sinnvoll, dieses Risiko an einen Versicherer abzugeben.
Wie auch bei den stationären Tarifen für Erwachsene sollte man darauf achten, dass über die Gebührenordnung für Ärzte hinaus geleistet wird. Ebenfalls wichtige Kriterien sind gemischte Anstalten, Wunschverlegungen, ambulante OPs und Vor- und Nachbehandlungen.
Teure Nachbehandlung durch den Spezialisten
Rooming-in oder auch eine Zuzahlung zum Nachhilfeunterricht, wenn nach längerem Krankenhausaufenthalt der verpasste Schulstoff nachgeholt werden muss, sind zwar angenehm, aber sollten für die Auswahl des Tarifes nicht entscheidend sein.
Seite drei: Heil- statt Schulmedizin gewünscht?