Kranken- und Lebensversicherer stehen schon seit Jahren mit ihren Pflegepolicen in den Startlöchern. Sie bieten zwar unterschiedliche Produkte an, dennoch gibt es viele Gemeinsamkeiten – aber auch einige Unterschiede.
Gastbeitrag von Ellen Ludwig, [ascore] Das Scoring
Die Qualität der Pflegetarife in der Leben- und Krankenversicherung liegen im Prinzip gleich auf, ein Unterschied ergibt sich bei der Todesfallleistung. Da diese ein reines Lebensversicherungsrisiko ist, kann es in der Krankenversicherung auch kein Tarifbestandteil sein.
Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit scheiden sich die Geister: Während die Krankenversicherung grundsätzlich analog der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nach den Pflegestufen des SGB XI vorgeht, ist in der Lebensversicherung die alternative Einordnung in ADL-Punkte – manchmal in Kombination mit den Pflegestufen – Standard.
[article_line]
Unterschiede ergeben sich auch bei der Wahlmöglichkeit der Leistungshöhen und bei der Gestaltung der Beitragszahlung. Obwohl die Produkte aus beiden Sparten viel bieten, sind die Beiträge in der Krankenversicherung in der Regel um einiges günstiger.
Das liegt im Wesentlichen an drei Kalkulationsgrößen, die ganz erheblich die Beitragshöhen beeinflussen: Der Rechnungszins, die Beitragszahlungsdauer und die Beitragsbefreiung im Leistungsfall.
Rechnungszins versus Unternehmenszins
In der Lebensversicherung wird mit einem Rechnungszins von 1,25 Prozent kalkuliert, in der Krankenversicherung mit einem Unternehmenszins, der in der Branche zwischen 2,50 Prozent und 3,50 Prozent liegt.
Dafür erhält der Versicherte in der Pflegerentenversicherung bei Leistungseintritt noch eine zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung, er bekommt also eine höhere Gesamtleistung, was den Beitragsunterschied wiederum etwas relativiert.
Seite zwei: Sparten lernen voneinander