Zwischen Verbraucherschützern und Lebensversicherern ist ein neuer Streit entbrannt: Diesmal geht es um eine vermeintliche Benachteiligung der Kunden bei der Verteilung der Überschüsse. Der Versicherungsverband GDV widerspricht den Vorwürfen.
Stein des Anstoßes ist ein Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Ökotest“ (02/2015). Darin wird den Versicherern vorgeworfen, einen erheblichen Teil der erwirtschafteten Überschüsse in Reservetöpfen, wie der Zinszusatzreserve, umzuleiten, und somit den Versicherten vorzuenthalten.
GDV: Zinszusatzreserve dient ausschließlich Kundenansprüchen
Die Branche bestreitet dies. So erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag in einer Stellungnahme, dass die Behauptung falsch sei, wonach sich die Unternehmen mit Hilfe der Zinszusatzreserve „arm rechnen“ würden, um den Kunden geringere Überschüsse ausschütten zu müssen.
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Aus Sicht des GDV würden die Autoren den Fehler begehen, „die aufsichts- und handelsrechtlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve dem Gewinn der Unternehmen“ zuzurechnen. Die Zinszusatzreserve diene jedoch ausschließlich zur Absicherung garantierter Kundenansprüche, so der Verband, das heißt sie werde zu Gunsten der Kunden gebildet.
„Die Unternehmen haben auf diese Mittel keinen Zugriff“, betont der GDV. Bei korrekter Berücksichtigung der Zinszusatzreserve haben die Lebensversicherer demnach im Jahr 2013 „durchschnittlich 96 Prozent der erwirtschafteten Mittel an die Kunden ausgeschüttet – das entspricht dem langjährigen Mittelwert“.
Bund der Versicherten springt „Öko-Test“ bei
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), vermag dies nicht zu überzeugen: „Flächendeckend werden die Versicherungskunden anscheinend ungenügend an den Überschüssen beteiligt“, kommentiert Kleinlein den „Öko-Test“-Beitrag, der aus seiner Sicht „die Vermutungen des BdV bestätigt“.
Kleinlein verweist darauf, dass nach den Untersuchungen der Verbraucherzeitschrift „knapp ein Drittel aller Gewinne, in Einzelfällen sogar weit mehr als die Hälfte aller Gewinne“ den Versicherten entzogen würden.