Bei künftigen Verträgen von Lebensversicherungen soll es keinen festen Garantiezins mehr geben.
Zum 1. Januar 2016 werde das Versicherungsaufsichtsgesetz grundlegend geändert und an die schon lange angekündigten Vorgaben der neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften (Solvency II) angepasst, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Mittwochabend auf Anfrage.
Versicherer können weiterhin Garantieversprechen abgeben
Unter diesem europaweit einheitlichen Aufsichtssystem werde der bisherige Höchstrechnungszins für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt.
Die Garantiezusagen der Lebensversicherer beruhten aber auf den Versicherungsverträgen, nicht auf der Verordnung. „Deshalb sind auch weiterhin Garantiezusagen in der Lebensversicherung möglich und Versicherer können trotz des Wegfalls des Höchstrechnungszinses weiterhin Garantieversprechen abgeben.“
Garantiezins ist in Deutschland ein Auslaufmodell
Bisher legt das Ministerium den Garantiezins auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesfinanzaufsicht Bafin fest. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ (Online) eine Sprecherin des Finanzministeriums zitiert, der bisherige Höchstrechnungszins werde „nicht mehr benötigt“.
Für die Lebensversicherer sind die hohen Zinsversprechen in Altverträgen zum Problem geworden. Mitte der 1990er Jahre sicherten die Versicherer noch eine Verzinsung von 4 Prozent zu – über die gesamte Versicherungsdauer. Diese Verträge haben die Anbieter in den vergangenen Jahren massiv unter Druck gebracht, weil sie diese hohen Zinsen an den Kapitalmärkten selbst kaum erwirtschaften können.
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Für Neuverträge liegt der Garantiezins seit Anfang des Jahres zwar nur noch bei 1,25 Prozent. Aber auch diese starren Zusagen gehen den Versicherern im derzeitigen Umfeld zu weit.
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