Die klassische Lebensversicherung mit einem lebenslangen Garantiezins ist in Deutschland daher zunehmend zu einem Auslaufmodell geworden. Nach den Versicherungen Generali und Talanx hatte im September auch der Branchenriese Ergo eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt.
[article_line type=“most_read“]
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die Pläne des Bundesfinanzministeriums kritisch. „Zur Gewährleistung langlaufender Lebensversicherungsprodukte mit Zinsgarantien, die nicht gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert sind, ist auch in Zukunft eine Vorgabe für den höchstzulässigen Rechnungszins nötig“, kommentiert Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV.
GDV lehnt Vorstoß des BMF ab
Gleichzeitig weist Schwark darauf hin: „Garantieleistungen für bestehende Lebensversicherungsverträge wären von einer Abschaffung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen.“ Auch für Neuverträge können die Lebensversicherer dann weiterhin garantierte Leistungen zusichern.
Die Garantie kann sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Bislang hat der Höchstrechnungszins eine kalkulatorische Obergrenze definiert, aus der die Unternehmen ihre Leistungszusagen abgeleitet haben. Diese einheitliche Obergrenze könnte nun entfallen.
Quelle: dpa-Afx/Cash.
Foto: Shutterstock