Das Bedingungsniveau in der BU befindet sich in der Regel auf Top-Niveau. In der Leistungsbearbeitung bieten sich den Versicherern hingegen noch zahlreiche Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen.
Gastbeitrag von Markus Kruse, Assekurata Solutions GmbH
Bei kaum einem anderen Versicherungsprodukt sind die Bedingungen in der jüngsten Vergangenheit so detailliert untersucht und überarbeitet worden wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Abstrakte Verweisung war gestern
Dies hat dazu geführt, dass heute im Markt durchweg ein sehr hoher Bedingungsstandard herrscht. Klauseln, wie die abstrakte Verweisung finden sich nur noch in wenigen Tarifen.
Mittlerweile verzichten die meisten Versicherer auf dieses Recht, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die mit dem jeweiligen Gesundheitszustand noch ausgeübt werden könnte.
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Für die Versicherten zeigt sich die wahre Qualität ihres Berufsunfähigkeitsversicherers heute also nicht mehr vorrangig nur in den Bedingungen, sondern erst bei Eintritt des Leistungsfalls und der darauf folgenden Leistungsbearbeitung.
BU-Leistung Zäsur für Versicherten
Hier bestehen für die Unternehmen noch zahlreiche Möglichkeiten, um der individuellen Bedürfnissituation des Antragstellers stärker Rechnung zu tragen.
Die Entscheidung, Leistungen aus der BU zu beantragen, stellt für jeden Versicherten eine Zäsur dar. Geht dem doch ein zumeist langwieriger Krankheitsverlauf voraus, welcher letztendlich in der gesundheitsbedingten Aufgabe des Berufs mündet.
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