Beschäftigte sollen bei einem Jobwechsel künftig besser vor Einbußen bei ihren Betriebsrenten geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch im Sozialausschuss des Bundestags angenommen wurde.
Anwartschaften sollen bereits ab einer Frist von drei statt bisher fünf Jahren nicht mehr verfallen können. Bereits ab 21 statt bisher ab 25 Jahren soll man künftig Arbeitgeber verlassen dürfen, ohne dass eine Anwartschaft verfällt.
Gesetz soll EU-Richtlinie zur Erhöhung der Mobilität umsetzen
Mit dem Gesetz, das an diesem Donnerstag im Plenum beschlossen werden soll, soll eine EU-Richtlinie zur Erhöhung der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. (lk)
Quelle: dpa-Afx
Foto: DBT/Melde
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