Die Tarifrente soll wahre Wunder wirken: Erstens soll sie – dank schlanker Verwaltung und Verzicht auf Beratung – kosteneffizienter arbeiten. Zweitens soll sie Arbeitgeber von jeglicher Haftung befreien und so ihre Bereitschaft fördern, eine Betriebsrente anzubieten.
Drittens soll sie die Entgeltumwandlung für den Arbeitgeber vereinfachen, weil er sich in einem Einheitssystem nicht zwischen fünf Durchführungswegen und einer Vielzahl von Anbietern entscheiden muss. Soweit die Theorie.
Bei Licht betrachtet, zerplatzt jedes dieser Versprechen wie eine Seifenblase. Zum Ersten: Das Versprechen, die Tarifrente sei deutlich kostengünstiger, ist unrealistisch. Sie zu gründen, erfordert hohe Investitionen.
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Nicht auszuschließen, dass letztlich die Arbeitgeber über ihre Verbände für die Kosten aufkommen müssen. Belastungen für die Liquidität und Gewinneinbußen wären programmiert. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen könnte dies zu finanziellen Problemen und Wettbewerbsnachteilen führen.
Auch die Verwaltung von Vermögen und Verträgen kostet Geld. Um zu sparen, soll die Tarifrente ohne Beratung auskommen. Wer die Beschäftigten informieren und über ihre Versorgungslücke aufklären soll, bleibt offen.
Überforderung des Pensionssicherungsvereins
Zum Zweiten: Die neuen Versorgungswerke sollen Mitglied im Pensionssicherungsverein (PSV) sein. Wird ein Versorgungswerk insolvent, soll er einspringen. Das könnte den PSV jedoch überfordern, da er nur für die Insolvenz einzelner Firmen und nicht ganzer Branchenversorgungswerke ausgelegt ist.
Massive Beitragsnachforderungen an die Mitgliedsunternehmen dürften die Folge sein. Zum Dritten: Die Tarifrente würde die Betriebsrente für Unternehmen nicht einfacher, sondern komplizierter machen. Denn die komplexen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der bestehenden bAV packt die Regierung nicht an. Stattdessen will sie neben die bewährte bAV ein zusätzliches Zwangssystem setzen, das eigenen Regeln folgt.
Seite drei: Zahlreiche Ungereimtheiten