Elternunterhalt: BGH-Urteil gegen Billigst-Pflegeheim

Sind Kinder verpflichtet, die Pflegekosten für ihre Eltern zu übernehmen, können sie aus Kostengründen nicht die Unterbringung in dem billigsten Heim geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

In Einzelfällen kann eine Unterbringung in einem teureren Pflegeheim in Frage kommen, so der BGH.

Der Sozialhilfeträger forderte die Kosten für die Heimunterbringung von der Tochter eines Senioren zurück, der über drei Jahre im Pflegeheim lebte.

Kosten nicht einziges Auswahlkriterium

Die Tochter empfand den zurückgeforderten Betrag als zu hoch, da sie bei der Internetrecherche wesentlich günstigere Heime gefunden habe als jenes, in dem ihr Vater untergebracht worden war.

In seinem Urteil vom 7. Oktober 2015 (Az.: XII ZB 26/15) erklärt der BGH, dass „der sozialhilfebedürftige Unterhaltsberechtigte nicht darauf beschränkt ist, die Kosten der Heimunterbringung zum einzigen Auswahlkriterium zu erheben und seinen künftigen Lebensmittelpunkt allein danach auszurichten. Hat er die Wahl zwischen mehreren Pflegeheimen im unteren Preissegment, steht ihm ein Entscheidungsspielraum zu“.

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Allerdings könne in Einzelfällen auch eine Unterbringung in einem teureren Pflegeheim in Betracht gezogen werden, „wenn dem Elternteil die Wahl des preisgünstigeren Heims nicht zumutbar war“. (nl)

Foto: Shutterstock

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