Pflegereform 2015: Gute Absicht, schwierige Umsetzung

Die Maßnahmen der zum 1. Januar in Kraft getretenen Pflegereform stößt bei Erwerbstätigen in Deutschland auf ein positives Echo, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage. Die größte Zustimmung findet das Pflegeunterstützungsgeld (89 Prozent) und die Freistellung zur Sterbebegleitung (68 Prozent). Bei der Familienpflegezeit zweifeln viele an deren Vereinbarkeit mit dem Beruf.

Die große Mehrheit der Befragten (85 Prozent) würden das neue Pflegeunterstützungsgeld selbst in Anspruch nehmen, wenn sie die Pflege eines Angehörigen organisieren müssten, teilt die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) mit. Für die repräsentative Studie ließ das ZQP 2.000 Berufstätige durch das Marktforschungsinstitut forsa befragen.

Familienpflegezeit: Sinnvoll, aber Deutsche fürchten Praxisferne

Die Familienpflegezeit von maximal 24 Monaten erachten immerhin noch von rund die Hälfte der Befragten als sinnvoll – allerdings würde nur knapp jeder Dritte tatsächlich die berufliche Auszeit in Anspruch nehmen. In erster Linie sind es finanzielle Gründe (84 Prozent), die dies verhindern. 43 Prozent nennen „Angst vor beruflichen Nachteilen“, 37 Prozent meinen, dass dem Vorhaben eine „geringe Planbarkeit des Pflegeverlaufs“ entgegen steht (siehe Grafik).

„Hier ist vor allem eine andere Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen“, kommentiert Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP, das Ergebnis.

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Pflegeunterstützungsgeld soll bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts auffangen

Der Gesetzgeber ermöglicht ab 1. Januar 2015 unter anderem, dass Arbeitnehmer eine kurzfristige zehntägige Freistellung mit Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen dürfen, mit dem Ziel, eine akut eingetretene Pflegesituation eines nahen Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit erhalten sie ein Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts beträgt.

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten haben, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Dabei muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich eingehalten werden. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das sie nach Ende der Familienpflegezeit schrittweise zurückzahlen müssen. (lk)

Unter den Befragten, die angaben, das Angebot nicht in Anspruch nehmen zu wollen, spielten „finanzielle Gründe“ für die Pflegezeit (84 Prozent) sowie für die Begleitung im Sterbeprozess (73 Prozent) die mit Abstand wichtigste Rolle. Quelle: ZQP

Foto: Shutterstock

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