„Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz könnte sich wirklich etwas bewegen“

Welche Erwartungen haben Sie an das neue Pflegegesetz, das seit Anfang Januar gilt? Wird nicht vielmehr eine umfassende Pflegereform benötigt?

Das erste Pflegestärkungsgesetz, das jetzt in Kraft getreten ist, bietet nur marginale Verbesserungen. Pflegeleistungen steigen gerade einmal um vier Prozent. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz könnte sich allerdings wirklich etwas bewegen. Nach den jetzigen Plänen wird dann die Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wegfallen. Statt drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird sein Grad der Selbstständigkeit sein: Was kann noch allein bewältigt werden, und wo benötigt er oder sie Unterstützung? Diese Entwicklung ist aus meiner Sicht zu begrüßen. Sie orientiert sich am Menschen und kann zudem vieles vereinfachen.

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Bei der Basler haben wir die Verbesserungen übrigens in gewisser Weise schon vorweggenommen. Nach unserer Definition von Pflegebedürftigkeit liegt ein Pflegefall bereits dann vor, wenn Alltagsroutinen wie Waschen, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden und die Einnahme von Mahlzeiten nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden können. Diese Bewertung nach „ADLs“ – Activities of Daily Living ist weitaus lebensnäher als die bisherigen gesetzlichen Kriterien.

Wie wird sich der Markt der Pflegeversicherungen aus Ihrer Sicht in den kommenden Jahren entwickeln?

Die Absicherung biometrischer Risiken und insbesondere die Pflegeabsicherung werden weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade das Risiko, zum Pflegefall zu werden, steigt mit zunehmendem Alter exponentiell. Immer mehr Menschen erleben, dass Verwandte und Freunde pflegebedürftig werden und die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen. Der Bedarf ist schon jetzt vorhanden, und er wächst stetig. Vermittler sollten sich offensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Die Basler bietet Pflegerenten übrigens auch mit Einmalbeitrag an. Das ist gerade bei der Wiederanlage von Ablaufleistungen ein wichtiges Argument.

Das Gespräch führte Lorenz Klein.

Foto: Basler

 

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