Provisionsabgabeverbot: Bald Rabatte wie in der Autobranche?

Haben Sie in letzter Zeit ein neues Auto gekauft? Dann wissen Sie, wie das mit Rabatten in der Autobranche aktuell so läuft. Bei uns Versicherungsmaklern ist es noch nicht so weit, denn noch gilt das Provisionsabgabeverbot.

Kommentar von Peter Przybilla, Hengstenberg & Partner

Peter Przybilla. „Als Versicherungsmakler dürfen wir nicht den Fehler machen, uns auf Diskussionen um Kostenvergleiche einzulassen.“

Es droht aber Ungemach: Angeblich will die deutsche Finanzaufsicht ab 2016 Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot nicht mehr ahnden. Das werden eine Reihe neuerer Marktteilnehmer – vor allem aus dem Bereich der Fintechs – versuchen, für sich zu nutzen.

Schon mit dem aktuellen LVRG sind die Courtagen stark gekürzt worden. Eine weitere Kürzung oder gar Streichung würde zu einem umfangreichen Maklersterben führen. Altersvorsorge ist kein Käufermarkt, wir benötigen daher die Vertriebsstärke. Vielen Menschen ist vollkommen unklar, was die demografischen Veränderungen für sie selbst bedeuten.

Provisionsteilung als Lockmittel

Wir sollten uns darauf einstellen, dass im nächsten Jahr die noch relativ neuen Online-Vermittler kräftig für sich werben und dabei auch das Argument der Provisionsteilung als Lockmittel einsetzen könnten. Das dürfte strapaziös werden.

Einige Versicherungskunden werden garantiert auch schwach werden und den kurzfristigen Vorteil einer Provisionsteilung für sich höher bewerten als eine langfristig orientierte, hohe Beratungsqualität beim unabhängigen Versicherungsmakler. Als Makler dürfen wir hier nicht den Fehler machen, uns auf Diskussionen um Kostenvergleiche einzulassen. Unsere Trümpfe sind die Beratungsqualität und die Präsenz vor Ort. Punkt.

Honorarberatung kein Allheilmittel

Ein anderes Modell stellt der vollständige Provisionsverzicht zugunsten der Honorarberatung dar. Diese war einige Zeit lang der große Favorit bei vielen Politikern. Doch in letzter Zeit ist es wieder auffällig still geworden: Selbst die Verbraucherschützer haben inzwischen erkannt, dass die Honorarberatung kein Allheilmittel gegen Fehlberatungen ist.

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Aber aktuell fordert der „Marktwächter Finanzen“ ein generelles Provisionsverbot. Wie schon so oft in der Vergangenheit scheint diesen Menschen nicht wirklich klar zu sein was das für die Allgemeinheit bedeutet. Die Folge eines Provisionsverbotes wäre, dass der Makler nur noch für diejenigen verfügbar sein würde, die die Gebühren bezahlen könnten.

 

Seite zwei: Unverfrorenheit des „Marktwächter Finanzen“

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