Ruhestandsplanung: Nur für „gestandene“ Berater

Beratung zur Ruhestandsplanung sollte ihrem Wesen nach immer umfassend sein. Praktisches und organisatorisches Wissen zu Vollmachten, Pflegestufen und altersgerechtem Wohnen werden ebenso verlangt wie Kompetenzen zur Budgetplanung, zu Erbschaften und Versicherungen. Entsprechend hoch sind die Ausbildungsanforderungen an die Berater.

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Die oft als heikel empfundenen Gespräche über Krankheit, Pflege und sogar den Todesfall sollten auf Augenhöhe geführt werden. Eine gewisse Seniorität ist deshalb unerlässlich. Die Anforderungen sind also hoch. Wer sich entsprechend gezielt vorbereitet, wird dafür mit einem inhaltlich wie wirtschaftlich attraktive Betätigungsfeld in einem interessanten, unterversorgten Kundenkreis belohnt.

Der Bereich der ganzheitlichen Ruhestandsberatung ist vor allem eine Chance für „gestandene“ Berater, die Kunden auf Augenhöhe beraten wollen.

Der Autor Franz-Josef Rosemeyer ist Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG.

Foto: Stephanie Eckgold

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