Auf gut verdienende Arbeitnehmer kommen zum Jahreswechsel höhere Sozialabgaben zu. Wegen gestiegener Löhne und Gehälter erhöhen sich die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig werden.
Ein entsprechender vom Bundessozialministerium veröffentlichter Referentenentwurf soll an diesem Mittwoch das Bundeskabinett passieren, sagte ein Ministeriumssprecher und bestätigte damit einen Bericht der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag).
Sozialkassen an steigenden Einkommen beteiligen
Demnach steigt die Grenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.
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Betroffen sind von der geplanten Anhebung nur Arbeitnehmer, deren Gehalt über den bisherigen Grenzbeträgen liegt. Steigt etwa die Bemessungsgrenze für die Rentenbeiträge im Westen um die vorgesehenen 150 Euro im Monat, werden einem Versicherten mit 6200 Euro brutto und seinem Arbeitgeber für die Rente jeweils etwa 14 Euro im Monat mehr abgezogen. Der Rentenbeitragssatz liegt bei 18,7 Prozent.
Die Bemessungsgrenzen werden angehoben, damit die Sozialkassen an steigenden Einkommen beteiligt werden. Bei fixen Bemessungsgrenzen würden die Sozialbeiträge bei steigenden Einkommen von Gutverdienern sonst stagnieren – anteilig lägen die Lasten also verstärkt bei den Normalverdienern.
Obergrenze für Versicherungspflicht steigt
Für das Gehalt über diese Bemessungsgrenze hinaus werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Grenzen werden Jahr für Jahr automatisch auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen festgelegt: Die Anhebungen folgen der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen. Die Regierung hat keinen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum.
Auch die Obergrenze für die Versicherungspflicht soll steigen, von 54 900 auf 56 250 Euro Jahreseinkommen. Nach dem Beschluss des Kabinetts muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen.
Quelle: dpa-Afx
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