PKV-Tarifwechsel: Bafin rügt Verstöße von Versicherern

Legen Versicherungsnehmer bei der Bafin Beschwerde zur Tarifwechselpraxis ihres Versicherers ein, prüft die Aufsichtsbehörde, ob der Versicherer die Wechselberatung nach den Bedürfnissen seiner Kunden ausrichtet.

Förmliches Verwaltungsverfahren

Bei einer gewünschten Beitragsreduzierung des Versicherungsnehmers sei es maßgeblich, so die Behörde, dass der Versicherer über beitragsgünstigere Alternativtarife verfüge und diese dem Kunden auch kommuniziere.

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Bei Verbraucherbeschwerden zu anstehenden Beitragsanpassungen prüft die Bafin, ob die Versicherer aktiv auf die Option eines Tarifwechsels hinweisen und ob sie über sechzigjährigen Versicherungsnehmern im Vorfeld konkrete Wechselvorschläge für günstigere Alternativtarife unterbreitet haben.

Erfüllt ein Versicherer diese Bedingungen nicht, kann die Bafin ein förmliches Verwaltungsverfahren einleiten und das Unternehmen dazu verpflichten, seine Wechselpraxis zu ändern.

Um den Unmut von Versicherten entgegenzutreten hat der PKV-Verband im Herbst 2014 neue Leitlinien für den unternehmensinternen Tarifwechsel auf seiner Webseite veröffentlicht. Spätestens 2016 werde der Leitfaden in vollem Um­fang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt, so der Verband. Bislang haben sich 25 von 42 Mitgliedsunternehmen der Initiative angeschlossen. (nl/lk)

Foto: Shutterstock

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