Temporäre BU: So profitieren Versicherer und Versicherte

Diese Variante ist leider unmöglich, sofern sie nicht politisch angeordnet wird. Ähnlich gerecht wäre eine Verknüpfung der Beitrags- und Rentenhöhe mit dem Einkommen, ist aber ebenso nicht vorstellbar. Das ist bedingt durch einfache marktwirtschaftliche Effekte.

Die ersten Versicherer, die die BU gerechter gestalten wollten, würden sich einer negativen Risiko-Selektion aussetzen. Alle Vermittler würden höhere Berufsgruppen hier eindecken, aber die besseren Risiken zu günstigeren Konditionen bei einem anderen Versicherer. Das würde diese gerechten Tarife schnell kaputt machen.

Temporäre BU als Alternative

Es braucht also andere Ideen, um die BU bezahlbar zu gestalten, ohne den Schutz zu schwächen. Eine sinnvolle und bedarfsgerechte Lösung ist die temporäre BU. Die temporäre BU besteht aus einer BU und einer Erwerbsunfähigkeitspolice (EU).

Im Leistungsfall wird drei Jahre auf Berufsunfähigkeit geprüft (bei einem der beiden derzeitigen Anbieter wählbar zwischen drei bis fünf Jahren). Danach muss eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen, damit weiter geleistet wird.

Ich habe also vollen Versicherungsschutz auf Grundlage des Leistungsumfanges der BU-Bedingungen für die gesamte Laufzeit bei gewünschter Rentenhöhe für einen niedrigeren Beitrag.

Großteil der Kosten entsteht nach Leistungsfall-Eintritt

Ein großer Teil der Kosten entsteht dem Versicherer nämlich sofort bei Eintritt des Leistungsfalles, da er das Geld zurücklegen muss, das über die gesamte Leistungsdauer anfallen könnte.

Diese Rückstellungen fallen bei einer zeitlich begrenzten BU logischerweise deutlich geringer aus. Und auch der Versicherte ginge kein deutlich erhöhtes Risiko ein, da die meisten BU-Fälle nicht viel länger als drei Jahre andauern.

Und bei denen, die tatsächlich länger dauern, liegt häufig schon eine Erwerbsunfähigkeit vor, die wiederum ein Fortdauern der Leistungen auslösen würde. Diese Annahme wird durch den geringen Preisunterschied zwischen einer temporären BU mit drei und fünf Jahren Leistung aufgrund von Berufsunfähigkeit bestätigt.

Seite drei: Aufklärung unter Vermittlern vonnöten

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