Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind bei Finanzdienstleistern angekommen. Wie steht es allerdings mit der Unternehmervollmacht? Können in eine private Vorsorgevollmacht auch Regelungen eingearbeitet werden, die den eigenen Betrieb betreffen?
Gastbeitrag von Matthias Schmutzler, DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG
Unabhängig von Art und Größe des Unternehmens sollte sich jeder Inhaber die Frage stellen „Was passiert, wenn ich als Kopf meines Unternehmens aufgrund von Unfall oder Krankheit ausfalle?“
Wer ist dann in der Lage, den Bestand des Unternehmens, die Handlungsfähigkeit und natürlich auch das Einkommen zu sichern?
Lücke langfristig schließen
Nicht in jedem Fall stehen Familienangehörige bereit, die diese Lücke sofort kompetent und langfristig ausfüllen können. Manchmal kommen sie aber auch aufgrund geforderter Qualifikationen, wie zum Beispiel einer notwendigen Meisterprüfung im Handwerksbereich, als Vertreter nicht in Frage.
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Diese Problematik betrifft in Deutschland eine Vielzahl der Unternehmen, immerhin sind circa 70 Prozent als Einzelunternehmen und nur 30 Prozent in Form von GmbH, KG oder AG strukturiert. Aber selbst ein bestehender Gesellschaftervertrag enthält in vielen Fällen nicht automatisch detaillierte Vertretungsregelungen. Man kann davon ausgehen, dass 80 Prozent aller Unternehmen in Deutschland dafür keine optimale Vorsorge getroffen haben.
Vielfältige Probleme
Die zu lösenden Probleme und Fragen sind vielfältig. Was darf der Vertreter, vielleicht ein Berufskollege aus der gleichen Branche, während der Vertretungszeit? Ist seine Tätigkeit Bestandteil der bestehenden betrieblichen Versicherungen? In welchem Rahmen dürfen finanzielle Entscheidungen getroffen werden? Ist eine Kreditaufnahme möglich? Dürfen bestehende Arbeitsverhältnisse beendet werden? Wie sieht es mit Neueinstellungen aus? Kann das Unternehmen verkauft oder liquidiert werden? Und damit sind bei weitem nicht alle Aspekte genannt.
Seite zwei: Zeitersparnis und Kostentransparenz