Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat sich dafür ausgesprochen, dass Vergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler.
„Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IDD)“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Nach Artikel 2 der Richtlinie gelte künftig auch die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit durch Versicherungsunternehmen in direktem Kontakt mit den Versicherten sowie die Vermittlung über das Internet oder andere Medien als Versicherungsvermittlung, so Heinz weiter.
Klare Abgrenzung
Durch sein Urteil im Fall des Handelskonzern Tchibo habe Bundesgerichtshof (BGH) zudem 2013 entschieden, dass Vergleichsportale eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen müssen, um eine Verwässerung der Tippgebereigenschaft zu vermeiden. Laut BVK müsse diese signifikante Unterscheidung auch im Internet für den Verbraucher deutlich erkennbar sein.
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„Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, so der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internetvergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“
Seite zwei: „Vergleichsportale müssen Beratungspflicht nachkommen„