BVK schlägt daher vor, einen Button „Statusinformation“ gut sichtbar auf den Internetseiten der Vergleichsportale zu platzieren. Außerdem sollten die Vergleichsportale nach Ansicht des BVK dazu verpflichtet werden, über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen zu informieren.
[article_line type=“most_read“]
Außerdem sollten laut BVK die Vergleichsportale auch gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. Erst auf Basis dieser Informationen könne bewertet werden, ob der Kundenwunsch mit einem passenden Produkt überhaupt durch das Internetvergleichsportal bedient werden kann oder nicht.
Vermittler auch künftig unverzichtbar
Dies erfolge jedoch in der Praxis nur ungenügend, so der BVK. Nur durch diese Vorgehensweise könnten die Vergleichsportale demnach jedoch ihrer Beratungspflicht nachkommen. Da viele Versicherungsverträge besonders beratungsintensiv seien, bleibe der Versicherungsvertrieb durch Versicherungsvermittler auch künftig unverzichtbar.
„Durch seine Qualifikation und Kompetenz bietet der Versicherungsvermittler dem Kunden eine ganzheitliche Leistung aus Vermittlung und Beratung, die dem Kundenwunsch umfassend gerecht wird“, erläutert der BVK-Präsident. Gleichwohl erkenne der BVK die Chancen der digitalen Vertriebsform. (jb)
Foto: Shutterstock